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   BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22   

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BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22 (https://dejure.org/2022,29758)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2022 - 1 StR 234/22 (https://dejure.org/2022,29758)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2022 - 1 StR 234/22 (https://dejure.org/2022,29758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldunfähigkeit des Täters im Moment der Tat; keine Maßregelanordnung bei strafbefreiendem Rücktritt vom Versuch)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 372
  • StV 2023, 219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 34/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
    Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Täter bei Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder zumindest vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 5; vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 Rn. 6 und vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 Rn. 17; je mwN).

    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 5; vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 Rn. 6 und vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 Rn. 17; je mwN).

    Insoweit muss geklärt werden, ob er (noch) die Fähigkeit besitzt, das Unrecht seines Tuns zu erkennen, und lediglich nicht in der Lage ist, danach zu handeln, oder ob ihm bereits die Fähigkeit fehlt, das Unerlaubte seiner Tat einzusehen (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 6; vom 6. Mai 2020 - 4 StR 12/20 Rn. 5 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 25/20 Rn. 5; je mwN).

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
    Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Täter bei Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder zumindest vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 5; vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 Rn. 6 und vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 Rn. 17; je mwN).

    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 5; vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 Rn. 6 und vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 Rn. 17; je mwN).

  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
    Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Täter bei Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder zumindest vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 5; vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 Rn. 6 und vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 Rn. 17; je mwN).

    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 5; vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 Rn. 6 und vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 Rn. 17; je mwN).

  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
    Solches wäre aber innerhalb der Rücktrittsprüfung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB erforderlich gewesen, um den Ausschluss einer Freiwilligkeit auf ein nunmehr für unvertretbar (beträchtlich) gestiegen gehaltenes Entdeckungsrisiko stützen zu können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. November 2021 - 4 StR 345/21 Rn. 8; vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 10 und vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19 Rn. 12; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 7-9; je mwN).

    b) Um dem nunmehr zur Entscheidung berufenen Tatgericht insgesamt widerspruchsfreie Tatsachenfeststellungen zu ermöglichen, sind bei diesem einheitlichen Geschehen sämtliche Feststellungen aufzuheben und nicht etwa diejenigen zur objektiven Tatseite bis zum Eintreffen der Familie M. aufrechtzuerhalten (§ 353 Abs. 2 StPO; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 11; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 17).

  • BGH, 24.11.2021 - 4 StR 345/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht:

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
    Solches wäre aber innerhalb der Rücktrittsprüfung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB erforderlich gewesen, um den Ausschluss einer Freiwilligkeit auf ein nunmehr für unvertretbar (beträchtlich) gestiegen gehaltenes Entdeckungsrisiko stützen zu können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. November 2021 - 4 StR 345/21 Rn. 8; vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 10 und vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19 Rn. 12; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 7-9; je mwN).

    Nach dem - hierfür maßgeblichen - "Rücktrittshorizont" (BGH, Beschlüsse vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 5 f. und vom 24. November 2021 - 4 StR 345/21 Rn. 6 f.; je mwN) kann das Ablehnen eines Rücktritts auch nicht mit einem Fehlschlag begründet werden; denn bereits aufgrund der räumlichen Entfernung zwischen den Stockwerken hätten die heimkehrenden Bewohner die Beschuldigte nicht am Inbrandsetzen des Benzins hindern können, und zwar auch nicht nach deren Vorstellungsbild.

  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20

    Freiwilligkeit des Rücktritts (autonome Entscheidung; äußerer Anlass; Zwangslage;

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
    Solches wäre aber innerhalb der Rücktrittsprüfung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB erforderlich gewesen, um den Ausschluss einer Freiwilligkeit auf ein nunmehr für unvertretbar (beträchtlich) gestiegen gehaltenes Entdeckungsrisiko stützen zu können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. November 2021 - 4 StR 345/21 Rn. 8; vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 10 und vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19 Rn. 12; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 7-9; je mwN).

    b) Um dem nunmehr zur Entscheidung berufenen Tatgericht insgesamt widerspruchsfreie Tatsachenfeststellungen zu ermöglichen, sind bei diesem einheitlichen Geschehen sämtliche Feststellungen aufzuheben und nicht etwa diejenigen zur objektiven Tatseite bis zum Eintreffen der Familie M. aufrechtzuerhalten (§ 353 Abs. 2 StPO; vgl. aber auch etwa BGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 11; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 17).

  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 185/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
    cc) Sollte die Beschuldigte tatsächlich vom Brandstiftungsversuch (zu dessen Beginn vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34 Rn. 4) zurückgetreten sein, würde der aufgezeigte Mangel in der Beweiswürdigung, wollte man die bisherige Rechtsprechung (Rn. 6) in Zweifel ziehen, jedenfalls eine neue Gefahrenprognose erfordern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 14 und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16 Rn. 8).
  • BGH, 06.05.2020 - 4 StR 12/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
    Insoweit muss geklärt werden, ob er (noch) die Fähigkeit besitzt, das Unrecht seines Tuns zu erkennen, und lediglich nicht in der Lage ist, danach zu handeln, oder ob ihm bereits die Fähigkeit fehlt, das Unerlaubte seiner Tat einzusehen (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 6; vom 6. Mai 2020 - 4 StR 12/20 Rn. 5 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 25/20 Rn. 5; je mwN).
  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
    Solches wäre aber innerhalb der Rücktrittsprüfung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB erforderlich gewesen, um den Ausschluss einer Freiwilligkeit auf ein nunmehr für unvertretbar (beträchtlich) gestiegen gehaltenes Entdeckungsrisiko stützen zu können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. November 2021 - 4 StR 345/21 Rn. 8; vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 10 und vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19 Rn. 12; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 7-9; je mwN).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Anordnung dieser Maßregel zudem nur zulässig, wenn der Täter allein wegen der mangelnden Schuldfähigkeit nicht bestraft werden kann, nicht jedoch, wenn er mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurückgetreten ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 135; Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 2 StR 81/21 Rn. 21; vom 7. April 2021 - 6 StR 128/21 Rn. 6; vom 20. Juni 2019 - 5 StR 208/19 Rn. 5; vom 10. Juni 2015 - 1 StR 190/15 Rn. 10 und vom 8. August 2002 - 3 StR 239/02 Rn. 2).
  • BGH, 23.01.2018 - 1 StR 523/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldunfähigkeit:

  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 11/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

  • BGH, 07.04.2021 - 6 StR 128/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 81/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 25/20

    Schuldunfähigkeit (alternatives Fehlen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit);

  • BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21

    Versuchter Totschlag (Rücktritt: Fehlschlag, Abgrenzung beendeter und unbeendeter

  • BGH, 08.08.2002 - 3 StR 239/02

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; außertatbestandliches Handlungsziel);

  • BGH, 20.06.2019 - 5 StR 208/19

    Unzureichende Darlegung der Voraussetzungen einer Unterbringung in einem

  • BGH, 09.03.2006 - 3 StR 28/06

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Brandstiftung; Urteilsgründe (fehlende

  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 190/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (keine Anordnung

  • BGH, 04.10.2023 - 1 StR 312/23

    Unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. August 2022 - 1 StR 234/22 Rn. 7; vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 5 und vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 Rn. 6; jeweils mwN).
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